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RegistrierkassenDienstag, 28 Juli, 2015 Registrierkassenpflicht ab 01.01.2016Registrierkassenpflicht und digitales Signatur-Verfahren in Österreich! Wir als Witago DatenverarbeitungsgmbH und in Zusammenarbeit Am 7. Juli 2015 hat der österreichische Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen. Darin enthalten, die Registrierkassen- und Belegpflicht zum 1. Januar 2016 und die Pflicht zur Nutzung der Sicherheitseinrichtung und zum Druck des QR-Codes zum 1. Januar 2017. Hintergrund-Informationen zur Registrierkassenpflicht: Anfang Juli wurde das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, mit dem wiederum 20 andere Gesetze geändert werden. Zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen beinhaltet es unter anderem Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung. Eine dieser Maßnahmen ist eine Registrierkassenpflicht für alle Unternehmen, die Umsätze mit Barverkäufen erzielen. Auch Kartenumsätze und andere Zahlungsformen werden als Barumsätze gewertet – gemeint hat der Gesetzgeber offenbar alle Geschäfte, die sofort und nicht auf Ziel bezahlt werden. Eine Ausnahme besteht für Betriebe, die weniger als 15.000 Euro pro Jahr umsetzen oder deren Bargeschäfte weniger als 7.500 Euro pro Jahr ausmachen. Es besteht eine Verpflichtung zur Belegausgabe. Auf den Beleg ist ein QR-Code mit Signaturdaten zu drucken. Die Registrierkassen- und Belegpflicht tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft, die Pflicht zur Nutzung der Sicherheitseinrichtung und zum Druck des QR-Codes zum 1. Januar 2017. Die Anschaffung neuer gesetzeskonformer Registrierkassen oder die Umrüstung bestehender Kassen bis Ende 2016 wird mit der sofortigen, vollen Absetzbarkeit der Kosten als Betriebsausgabe gefördert. Darüber hinaus wird eine Prämie von 200 Euro pro Kasse gewährt. Die Pflichten zur Datenaufzeichnung entsprechen grundsätzlich den bereits seit 2007 bestehenden Anforderungen (festgelegt in Bundesabgabenordnung und Barbewegungsverordnung, zuletzt präzisiert in der Kassenrichtlinie 2012). Technische Veränderungen ergeben sich durch die Sicherung gegen Manipulationen. Diese technische Sicherheitseinrichtung ist in einem Entwurf der Registrierkassensicherheits-Verordnung (veröffentlicht am 30. Juni 2015) beschrieben – technische Spezifikationen liegen allerdings bisher nicht vor. Das Verfahren basiert auf einer digitalen Signatur jedes Geschäftsvorfalls. Durch diese Signatur können die Daten nicht mehr unerkannt verändert werden und sie lassen sich eindeutig dem Unternehmen zuordnen. Zur Erstellung der Signaturen werden Smartcards verwendet. Sie suchen nach einer maßgeschneiderten Lösung dann sind Sie hier richtig. Information zu diesem Thema finden Sie hier:
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Windows Server 2003Freitag, 14 November, 2014 Windows Server 2003 End of Support am 14. Juli 2015 Sollten Sie noch Server dieser Generation betreiben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dies zu ändern! Die Einstellung des Supports für Windows Server 2003/R2 bedeutet:
Da der Betrieb in spätestens einem Jahr somit ein Sicherheitsrisiko für Ihr Unternehmen darstellen könnte, möchten wir Ihnen helfen, eine moderne, sichere und kostensparende Serverlösung zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute! Ihr WITAGO DV-Team News |